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Keller Kind - Tattoo Atelier AGB

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Zu eurer Information

Die meisten Artists sind selbständig und auf eigene Rechnung und Verantwortung tätig. Sie haben

sich in den Räumen des Studios einen Arbeitsplatz angemietet. Im Rahmen des Platzmietvertrages

haben sie ihre Einwilligung erteilt, dass die AGB des Studios auch für ihre Arbeiten während des

Guest-Spots im Studio gelten. Sollte es hierzu abweichende Vereinbarungen mit einem Artist

geben, weist dieser den Kunden vor einem Geschäftsabschluss ausdrücklich darauf hin.

§ 1 Geltungsbereich

Allen Aufträgen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Studio Keller Kind - Tattoo Atelier bzw.

dem Tätowierer des Studios und dem Kunden liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen

zugrunde.

§ 2 Terminvereinbarung und Terminkautionen

(1) Der Kunde kann für eine Arbeit (Tattoo) einen oder mehrere Termine mit dem Artist

vereinbaren. Mit der Terminvereinbarung wird eine Terminkaution fällig, deren Höhe der Artist

vorgibt. Die Terminkaution wird von Termin zu Termin fortgeschrieben und bei Fertigstellung der

Arbeit verrechnet.

(2) Eine Auszahlung der Terminkaution ist nur möglich, wenn der Kunde alle offenen Termine

mindestens 3 Werktage vor dem nächsten Termin abgesagt hat oder der Artist den Termin absagt.

(3) Terminverlegungen sind bis zu 3 Werktage vor dem Termin möglich.

(4) Bei Nichterscheinen oder verspäteter Absage verfällt die Terminkaution.

§ 3 Preise

(1) Das Studio bietet je nach Arbeit Festpreise oder Preise nach Aufwand an.

(2) Preisvereinbarungen sind bindend.

(3) Änderungen können zu einer neuen Preisvereinbarung führen.

§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde erscheint in geeignetem Zustand (kein Alkohol, keine Betäubungsmittel etc.).

(2) Der Kunde informiert über relevante Erkrankungen oder Allergien.

(3) Der Kunde prüft Stencil und Positionierung vor Beginn.

(4) Der Kunde folgt den Anweisungen des Artists.

(5) Der Kunde willigt schriftlich in den Eingriff ein.

(6) Pflichtverletzungen gelten als Terminabsage.

(7) Der Artist gewährt dem Kunden ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der

durchgeführten Arbeit auf dessen Körper.

(8) Kein Anspruch auf Herausgabe des Entwurfs.

(9) Der Kunde stellt den Tätowierer für die Nutzungsrechte an der Vorlage von allen

Rechtsansprüchen Dritter frei.

§ 5 Rechte und Pflichten des Studios/Artists

(1) Schriftliche Aufklärung vor dem Eingriff.

(2) Ablehnung der Arbeit aus wichtigen Gründen möglich.

(3) Die Urheber- und Verwertungsrechte eines Tattoo-Entwurfes verbleiben beim Artist.

(4) Bei Nichterscheinen kann gemäß §§ 642, 643 BGB eine Entschädigung verlangt werden.

(5) Sofern der Kunde hierzu eine gesonderte datenschutzrechtliche Einwilligung erteilt hat, haben

sowohl der Artist als auch das Studio das unentgeltliche Recht zur Nutzung, Vervielfältigung und

Veröffentlichung der Fotografien zu Werbezwecken. Wünscht der Kunde keine persönliche

Nennung, teilt er dies bei Erstellung des Fotos mit.

§ 6 Nachstechen

vorliegen.

Unentgeltliches Nachstechen innerhalb von 3 Monaten bei Farbverlust, sofern keine Pflegefehler

§ 7 GutscheineGutscheine sind 3 Jahre gültig und nicht auszahlbar.

§ 8 Haftungsausschluss

(1) Keine Haftung bei Pflegefehlern des Kunden.

(2) Keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Beschädigung von Kleidung; ausgenommen grobe

Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

§ 9 Sonstiges

(1) Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder

öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Viersen. Für Verbraucher gelten die

gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(3) Ist oder wird eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleibt die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften

(§ 306 BGB).

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Stand 01.02.2026

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